Aktualisiert 25.10.2020 // 12:56
Folgende Grundsätze müssen von allen Mietern des Clubraums zwingend eingehalten werden:
1. Gültige Regeln einhalten
- Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen.
- Der Mieter ist verantwortlich, dass die gesetzlichen Hygiene– und Distanzregeln eingehalten werden.
2. Präsenzlisten führen
- Für private Anlässe braucht es kein Schutzkonzept. Der Mieter muss jedoch jederzeit die Rückverfolgung der Kontakte im Fall einer neu infizierten Person gewährleisten. Auf Anfrage der zuständigen kantonalen Behörde muss der Mieter die Kontaktdaten an die Behörde weiterleiten.
- Sollte es sich später herausstellen, dass jemand positiv auf Covid-19 getestet wurde, ist der Vermieter (bootshaus@belvoir-rc.ch) unverzüglich zu informieren.
3. Clubraum / Küche / Balkon
- Der Clubraum ist unter Einhaltung der Distanz– und Hygieneregeln nutzbar.
- Der Mieter ist verpflichtet, Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen.
- Mahlzeiten dürfen nur sitzend eingenommen werden.
- Geschirr ist sofort nach Gebrauch abzuwaschen und zu verräumen; benutzte Tisch– und Arbeitsflächen müssen ebenfalls gereinigt werden.
- Es dürfen keine Sachen in der Küche und keine Nahrungsmittel im Kühlschrank gelagert werden.
- Der Balkon ist unter Einhaltung der Distanzregel zur Nutzung offen.
4. Gelände
- Der Bootssteg und die Wiese zwischen Liegenschaft See ist ausschliesslich für den Ruderbetrieb vorgesehen. Mieter können diese Fläche nicht nutzen.
- Zum Aufenthalt in der Liegenschaft sind ausschliesslich Clubmitglieder und Mieter berechtigt; alle anderen Personen sind wegzuweisen.
- Spätestens um Mitternacht muss die Lokation (Abfall entsorgt, Geschirr aufgeräumt) verlassen werden.